Donnerstag, 17. September 2026

New Balance verklagt Decathlon wegen Kiprun-Logo

Eine Ähnlickkeit der Logos ist zweifellos vorhanden. Laufschuhe von New Balance (oben) und Kiprun.
Eine Ähnlickkeit der Logos ist zweifellos vorhanden. Laufschuhe von New Balance (oben) und Kiprun.

US-Schuhhersteller sieht seine Markenrechte verletzt

New Balance hat den französischen Sportartikelhändler Decathlon in den USA wegen mutmaßlicher Markenrechtsverletzungen verklagt. Die am 15. September beim Bundesgericht in Massachusetts eingereichte Klage richtet sich gegen Decathlon America und Decathlon USA. Im Mittelpunkt steht das Logo auf Laufschuhen der Decathlon-Running-Marke Kiprun.

Nach Auffassung von New Balance ähnelt das Zeichen auf bestimmten Kiprun-Modellen zu stark dem charakteristischen „N“, das der US-Schuhhersteller seit den 1970er-Jahren verwendet. Decathlon sieht darin dagegen ein stilisiertes „K“. New Balance argumentiert in seiner Klage, dass insbesondere die gespiegelte Version des Kiprun-Zeichens wie ein „N“ aussehe und Verbraucher deshalb eine Verbindung zwischen den beiden Marken vermuten könnten.

Der Streit schwelt offenbar bereits seit Anfang des Jahres. New Balance gibt an, Decathlon seit Januar mehrfach auf die aus seiner Sicht bestehende Verwechslungsgefahr hingewiesen und eine Änderung des Designs verlangt zu haben. Decathlon habe dies abgelehnt und darauf verwiesen, dass es sich bei dem Zeichen um ein „K“ handele.

In der Klage werden acht Kiprun-Modelle genannt, die in den USA angeboten werden. New Balance verweist außerdem auf Beiträge und Kommentare in sozialen Medien, in denen Nutzer Ähnlichkeiten zwischen dem Kiprun-Zeichen und dem New-Balance-Logo festgestellt hätten. Das Unternehmen sieht darin Hinweise auf eine mögliche Verwechslungsgefahr.

New Balance verlangt unter anderem eine gerichtliche Verfügung gegen die weitere Verwendung des beanstandeten Zeichens. Darüber hinaus fordert das Unternehmen nach der Klageschrift den Rückruf beziehungsweise die Vernichtung betroffener Produkte und Werbematerialien sowie Schadenersatz und die Herausgabe von Gewinnen. Über die Forderungen ist bislang nicht entschieden.

Für die Schuhbranche ist der Fall auch deshalb interessant, weil Logos auf den Seiten von Sportschuhen einen hohen Wiedererkennungswert besitzen. New Balance verteidigt sein „N“ seit Jahren konsequent: Das Unternehmen führte bereits Markenrechtsverfahren gegen andere Anbieter und erhielt 2017 in China in einem Verfahren gegen drei Schuhunternehmen umgerechnet rund 1,5 Millionen US-Dollar zugesprochen.

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