Urheberrechte für Sandalen nicht hinreichend bewiesen
Die zur Wortmann-Gruppe gehörende shoe.com GmbH & Co. KG hat vor dem OLG Köln einen Erfolg gegen den Schuhhersteller Birkenstock errungen. In dem Urteil vom 26. Januar (Az. 6 U 29/23) hob das Gericht das Urteil der Vorinstanz vom 11. Mai 2023 auf, mit dem das Landgericht Köln der shoe.com GmbH & Co. KG den Verkauf von zwei Sandalenmodellen untersagte, die angeblich Urheberrechte von Birkenstock verletzen.
Das OLG Köln war der Ansicht, dass die behaupteten Urheberrechte nicht hinreichend dargelegt und bewiesen wurden. „Wir freuen uns, dass das Gericht unserer Rechtsauffassung gefolgt ist“, sagte Jens Beining, CEO der Wortmann Schuh-Holding KG, nach der Urteilsverkündung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann aufgrund der zugelassenen Revision beim Bundesgerichtshof angefochten werden.