Verona Pooth streitet mit Görtz-Investor Kissling

Verona Pooth stellte 2024 ihre „Verona’s Favorites“ für GLDN by Görtz vor.
Verona Pooth stellte 2024 ihre „Verona’s Favorites“ für GLDN by Görtz vor.

Es geht um einen Lizenzvertrag über 800.000 Euro

Vor dem Landgericht Hamburg verhandeln TV-Persönlichkeit Verona Pooth und Unternehmer Bolko Kissling derzeit über offene Honoraransprüche aus einem im Jahr 2024 geschlossenen Lizenzvertrag. Im Zentrum steht die Frage, in welchem Umfang die „Sneak Avenue GmbH“ des Görtz-Investors Kissling zu weiteren Zahlungen verpflichtet ist.

Im Sommer 2024 hatten Pooth und die Sneak Avenue GmbH eine umfassende Kooperation vereinbart. Der Vertrag sah ein Honorar von 800.000 Euro sowie eine Umsatzbeteiligung von bis zu neun Prozent vor. Pooth sollte über zwei Jahre hinweg Modekollektionen des Unternehmens bewerben und durch Präsenz auf Events, in Filialen und in sozialen Medien unterstützen.

Die Zusammenarbeit startete zunächst planmäßig. Pooth nahm an mehreren Fotoshootings teil, unter anderem in München, und präsentierte die erste Kollektion im Görtz-Stammhaus in Hamburg. In den Filialen wurden großformatige Werbemittel mit ihrem Konterfei eingesetzt.

Kommunikationsabbruch und ausstehende Zahlungen

Zum Jahreswechsel 2024/2025 sollte eine zweite Kollektion entstehen, die Pooth auch gestalterisch begleiten sollte. Nach Angaben der Moderatorin kam es jedoch zu einem plötzlichen Abbruch der Kommunikation seitens Kisslings. Trotz mehrerer Kontaktversuche seien keine Rückmeldungen erfolgt. Bis dahin waren 150.000 Euro an Pooth ausgezahlt worden; weitere rund 60.000 Euro ließ sie pfänden. Die Anwälte der Moderatorin, Christian-Oliver Moser und Miriam Schlossarczyk, reichten daraufhin Klage auf Zahlung des restlichen Honorars ein.

Kisslings Rechtsvertretung verweist auf die Insolvenz der Schuhhandelskette Görtz, die als zentraler Vertriebspartner der Kollektion vorgesehen war. Der Wegfall dieses Absatzkanals stelle eine „Störung der Geschäftsgrundlage“ gemäß § 313 BGB dar und mache eine weitere Erfüllung des Vertrags unzumutbar.

Richter Jakob Serra-Kleineidamm folgte dieser Argumentation in der mündlichen Verhandlung jedoch nicht. Das unternehmerische Risiko liege nach seiner vorläufigen Einschätzung bei der Sneak Avenue GmbH; dies gehe auch aus dem Vertrag hervor.

Verhandlungen über Vertragsauflösung

Pooths Seite bot eine einvernehmliche Vertragsauflösung an. Für die verbleibenden neun Monate der ursprünglich vereinbarten Laufzeit würden damit Forderungen in Höhe von rund 300.000 Euro entfallen. Kissling wies dieses Angebot als „aussichtslos“ zurück und erhob stattdessen die Forderung, Pooth solle bereits erhaltene 30.000 Euro zurückzahlen. Die Moderatorin bezeichnete dies als „unverschämt“.

Da keine Einigung erzielt wurde, wird das Verfahren im schriftlichen Austausch fortgeführt. Das Landgericht Hamburg hat eine Entscheidung für den 23. Januar angekündigt.

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