EU-Länder haben sich auf Ökodesign-Verordnung geeinigt
Das Vernichten fabrikneuer Textilien oder Schuhe soll in Europa künftig weitgehend tabu sein. Das sieht die sogenannte Ökodesign-Verordnung vor, auf die sich die EU-Länder am Montag grundsätzlich in Brüssel einigten. „Die sinnlose Vernichtung gebrauchsfähiger Waren wird verboten“, freute sich Umweltstaatssekretärin Christiane Rohleder (Grüne). Besonders wichtig sei dies bei Textilien, da hier derzeit massenhaft Neuware vernichtet würde. Durch den Online-Handel hat sich diese Praxis laut EU verstärkt. Ausnahmen sind für kleine und mittelgroße Unternehmen vorgesehen.
Zudem sollen künftig in der EU nur noch Produkte zugelassen werden, die langlebig und reparierbar sowie wiederverwendbar und recycelbar sind, und die den Vorschriften für nachhaltige Produkte entsprechen. Die Ökodesign-Verordnung ist zentraler Baustein des European Green Deal, mit dem sich die EU zum Ziel gesetzt hat, bis 2050 klimaneutral zu wirtschaften. Das neue Gesetz werde „dafür sorgen, dass Europa bei den zentralen Gütern des täglichen Gebrauchs Nachhaltigkeit zum Standard macht“, sagte der deutsche Wirtschafts-Staatssekretär Sven Giegold (Grüne). Ein „digitaler Produkt-Pass“ soll Verbrauchern Auskunft über die Nachhaltigkeit geben.
Die neuen Regeln treten in Kraft, nachdem sich Europaparlament und Mitgliedsländer auf eine gemeinsame Fassung des Gesetzestextes geeinigt haben.