Gemeinsame Erklärung von BTE und HDS/L
Der Bundesverband des Deutschen Textileinzelhandels (BTE) und der Bundesverband der Schuh- und Lederwarenindustrie (HDS/L) setzen sich für eine realistische Handhabung der Entsorgung von Schuhkartons ein. Nach aktueller Auslegung der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) gelten Schuhkartons als haushaltsnahe Verkaufsverpackungen. BTE und HDS/L kritisieren, dass dies die komplexen Vertriebswege der Branche nicht ausreichend abbildet, da Kartons sowohl beim Endkunden als auch im Fachhandel anfallen.
Im Rahmen der Verbändeanhörung zum Referentenentwurf zur Anpassung des Verpackungsrechts an die EU-Verpackungsverordnung 2024/40 fordern die Verbände, den im Gesetz vorgesehenen „Gesamtmarktansatz“ zu streichen. Stattdessen sollte eine anteilige Einstufung der Verpackungen durch die Unternehmen möglich sein, um Doppelbelastungen und unnötige Mehrkosten im stationären Handel zu vermeiden.
Zudem kritisieren BTE und HDS/L die aktuelle Regelung zu Rückforderungen von Systementgelten. Diese sei bisher nur für beschädigte oder unverkäufliche Verpackungen vorgesehen und berücksichtige nicht Verpackungen, die aus anderen betrieblichen Gründen zurückgegeben werden. Die Verbände fordern hier eine Erweiterung der Rückerstattungsmöglichkeiten.
Ein weiterer Kritikpunkt ist die Ungleichbehandlung von Herstellern aus Drittstaaten, etwa bei Importen über asiatische Onlineplattformen. Diese Unternehmen verursachen Verpackungsmüll in Deutschland, sind aber oft nicht zur Übernahme der Herstellerverantwortung verpflichtet. BTE und HDS/L fordern, dass auch ausländische Hersteller einen verpflichtenden Bevollmächtigten in Deutschland benennen müssen.
Torben Schütz, stellvertretender HDS/L-Hauptgeschäftsführer, und BTE-Schuhexperte Sönke Padberg betonen: „Nur mit einer praxisnahen und fairen Lösung lässt sich die Entsorgung von Schuhkartons wirtschaftlich und rechtlich korrekt regeln.“







