Sandalen-Hersteller geht zum Bundesgerichtshof
Der Schuhhersteller Birkenstock hat auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Köln reagiert, mit dem ein Urteil der Vorinstanz aufgehoben wurde, das der Wortmann-Tochter shoe.com den Verkauf von zwei Sandalenmodellen untersagte, die angeblich Urheberrechte von Birkenstock verletzten. Die Rechtseinschätzung des OLG Köln bedeute nicht, dass der urheberrechtliche Schutz von Birkenstock-Sandalen-Klassikern abschließend entschieden sei, so das Unternehmen mit Sitz in Linz am Rhein. Im Gegenteil machten die Urteile des OLG Köln den Weg frei für eine höchstrichterliche Prüfung dieses zentralen Sachverhalts durch den Bundesgerichtshof (BGH).
Die Urteile zeigten, dass auch das OLG Köln weiteren Klärungsbedarf sieht, glaubt Birkenstock. Es brauche eine klare Auslegung des Werkbegriffs und eine Klärung, welche Anforderungen an den Urheberrechtsschutz von Werken der angewandten Kunst zu stellen sind. Diese Grundsatzfrage sei auch weit über den Fall Birkenstock hinaus relevant.
„Wir haben in der Vergangenheit in verschiedenen gerichtlichen Verfahren erfolgreich unsere Position vertreten, dass die Birkenstock-Sandalen-Klassiker urheberrechtlichen Schutz genießen. Wir sind hiervon nach wie vor überzeugt und sehen deshalb einer abschließenden Klärung dieser Rechtsfrage durch den BGH optimistisch entgegen“, so ein Unternehmenssprecher.