Tochter Bonita GmbH beantragt Schutzschirmverfahren
Die Tom Tailor Holding SE hat beim Amtsgericht Hamburg die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beantragt. Nicht betroffen davon ist die Tom Tailor GmbH und damit die Modemarke Tom Tailor. Grund für den Insolvenzantrag ist, dass die hoch defizitäre Tochtergesellschaft Bonita GmbH aufgrund drohender Zahlungsunfähigkeit die Eröffnung eines Schutzschirmverfahrens in Eigenverwaltung beantragt hat. Aufgrund von gruppeninternen Verpflichtungen gegenüber der Bonita GmbH sei eine Insolvenz bei der Tom Tailor Holding SE unausweichlich, teilte das Unternehmen mit.
Die Bundesregierung hatte zuvor unter Beteiligung der Länder Hamburg und Nordrhein-Westfalen der Tom Tailor GmbH eine Bund-Länder-Bürgschaft für einen Betriebsmittelkredit in Höhe von 100 Millionen Euro für den Teilkonzern Tom Tailor zugesagt. Die bürgschaftsbesicherte Finanzierung hat eine Laufzeit bis Ende September 2024. Zudem haben sich die Konsortialbanken grundsätzlich bereit erklärt, auch alle bisherigen Kreditlinien in einem angepassten Volumen von 355 Millionen Euro zu weitgehend unveränderten Konditionen bis 30. September 2024 für den Teilkonzern Tom Tailor zu verlängern. „Für Tom Tailor als Modemarke und die Tom Tailor GmbH gilt es nun durchzustarten. Diese Chance werden wir nutzen“, sagte Konzern-CEO Gernot Lenz.
Die Bürgschaftszusage blieb allerdings hinter der von der Gesellschaft für die Gesamtgruppe, einschließlich Bonita, beantragten Bürgschaftssumme zurück. Die Bürgschaftsgeber hätten keine ausreichende Finanzierungs- und Bürgschaftsfähigkeit für die Bonita GmbH gesehen. Daher bestünden keine Finanzierungszusagen für die Bonita GmbH, deren Liquidität nicht ausreichen würde, um die Mittelabflüsse im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie zu decken.