Streit um den Begriff „Nitro“ bei Laufschuhen
Der deutsche Sportartikelhersteller Puma und das US-Unternehmen Brooks Sports, eine Tochtergesellschaft von Berkshire Hathaway, haben ihren Rechtsstreit um Patente und Markenrechte beigelegt. Die beiden Unternehmen reichten beim Bundesgericht in Seattle einen gemeinsamen Antrag auf rechtskräftige Abweisung ihrer Klagen ein. Damit ist eine erneute Einreichung ausgeschlossen. Die Details der Einigung wurden nicht offengelegt.
Der Streit begann 2022, als Puma Brooks verklagte. Anlass war eine Werbekampagne von Brooks, in der der Begriff „Nitro“ für Laufschuhe verwendet wurde. Puma sah darin eine Verletzung seiner Namensrechte, da das Unternehmen selbst eine „Nitro“-Linie für Laufschuhe vertreibt. Zudem warf Puma Brooks vor, mit einem seiner Schuhmodelle ein Designpatent für eine spezielle Schaumstoff-Formtechnologie zu verletzen, die Puma in seinen Nitro-Schuhen verwendet.
Brooks wies die Vorwürfe zurück und argumentierte, dass der Begriff „Nitro“ lediglich eine Beschreibung für die mit Stickstoff angereicherten Zwischensohlen sei.
Im Juni 2024 eskalierte der Konflikt weiter, als Puma eine weitere Klage gegen Brooks einreichte. Dieses Mal ging es um angebliche Patentverletzungen durch die Hyperion-Laufschuhe von Brooks. Brooks bezeichnete die Klage als „haltlos“ und warf Puma vor, den Rechtsstreit als Druckmittel in der Markenauseinandersetzung zu nutzen.
Brooks wiederum verklagte Puma im September 2024 vor einem Bundesgericht in Virginia. Ziel war eine gerichtliche Feststellung, dass die Glycerin-Laufschuhe von Brooks keine Puma-Patente verletzen. Auch dieser Fall wurde nun beigelegt.
Die Einigung zwischen Puma und Brooks bedeutet das Ende eines langwierigen und kostspieligen Rechtsstreits. Beide Unternehmen haben sich darauf geeinigt, die Angelegenheit vertraulich zu regeln und ihre Rechtsstreitigkeiten nicht weiterzuführen.