Gericht lehnt Berufungen von 20 ehemaligen Mitarbeitern ab
Das Landesarbeitsgericht in Mainz hat die Berufungen von 20 ehemaligen Mitarbeitern der Peter Kaiser Schuhfabrik GmbH gegen ihre Kündigungen abgelehnt. Sie gehörten zu den insgesamt 164 Mitarbeitern, denen der Insolvenzverwalter des Pirmasenser Schuhherstellers Ende Januar 2021 gekündigt hatte, weil die Produktion am Standort eingestellt wurde.
Entwicklung, Musterproduktion und Vertrieb übernahm die am 1. März gegründete Peter Kaiser Operations GmbH, die vom bisherigen Peter-Kaiser-Geschäftsführer Stefan Frank geführt wird. Die Beschäftigten vermuteten, dass die neu gegründete Gesellschaft die Geschäfte der insolventen Schuhfabrik fortführt. Sie mussten sich wegen des Insolvenzverfahrens unabhängig von der Dauer der Beschäftigung mit verkürzten Kündigungsfristen und geringeren Abfindungen zufrieden geben, als ihre Kollegen, die von früheren Sozialplänen betroffen waren.
Zwar werde weiterhin der Markenname verwendet und mit der Tradition der Schuhherstellung seit 183 Jahren geworben, einen Betriebsübergang und damit einen Anspruch auf Weiterbeschäftigung sah das Gericht allerdings nicht.