Mode- und Schuhhandel können 60 Prozent Umsatzersatz beantragen
In Österreich können auch Händler, die vom harten Lockdown direkt betroffen sind, einen Umsatzersatz und einen Fixkostenzuschuss beantragen. Das hat die Bundesregierung bekanntgegeben. Während andere Branchen, die aufgrund des Lockdowns ihren Betrieb vorübergehend schließen mussten, mit 80 Prozent Umsatzersatz entschädigt werden – egal ob Gastronomie, Hotellerie, Friseure oder sogar Glücksspielkonzerne – wird der Handel mit einer Staffelung zwischen 20 und 60 Prozent entschädigt. Für die Berechnung sollen drei Kriterien herangezogen werden: der Rohertrag, mögliche Aufholeffekte, sowie die Verderblichkeit der Ware. Der Modehandel (Bekleidung/Schuhe) soll 60 Prozent erhalten.
„Für den heimischen Handel ist der harte Lockdown in den beiden umsatzstärksten Monaten des Jahres existenzgefährdend, daher hoffen wir nun auf zeitnahe Überweisungen der Gelder aus dem Umsatzersatz, damit vor allem die doppelten Gehälter bedient werden können. Pro Lockdown-Woche verliert die Branche fast eine Milliarde Euro“, sagt Handelsverband-Geschäftsführer Rainer Will in einer ersten Stellungnahme.
Auch der Fixkostenzuschuss 2 ist beantragbar, jedoch lediglich in einer Light-Version mit maximal 800.000 Euro. Der vom Handelsverband geforderte Verlustausgleich kann alternierend dazu in Höhe von bis zu drei Millionen Euro voraussichtlich ab Dezember beantragt werden. Dies ist deshalb so wichtig, da die Corona-Krisenkosten für viele Unternehmen damit besser abgefangen werden können als mit dem Fixkostenzuschuss.