Novemberhilfen ab 40 Prozent Umsatzrückgang

BDSE rät zum Überdenken von Rabattaktionen

Die Bundesregierung hat beschlossen, Überbrückungshilfen auch an Unternehmen zu zahlen, wenn deren Umsatzminus im November im Vergleich zum Vorjahr mindestens 40 Prozent beträgt – und damit auch an den besonders betroffenen Textil-, Schuh- und Lederwarenhandel.

Der Handelsverband Schuhe (BDSE) warnt deshalb vor entsprechenden Rabattaktionen an diesem Wochenende. Jeder Textil-, Schuh- und Lederwarenhändler, der aktuell in der Nähe dieses Umsatzwertes liegt und die Beantragung der sogenannten „Novemberhilfe“ erwägt, sollte sich daher kurzfristige Rabattaktionen in diesem Monat zur Umsatzsteigerung gut überlegen, so der Verband. Gegenfalls sollten bereits angekündigte Preisaktionen modifiziert werden. „Wir empfehlen jedem Händler, der gerade bei einem Minus in dieser Größenordnung liegt, über Rabattaktionen genau nachzudenken und diese eventuell und wenn möglich noch zu stoppen“, erklärt BTE-Sprecher Axel Augustin.

 

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