Der Begriff Footware kann nicht als Marke eingetragen werden
Der US-Sportartikelhersteller Nike hat bei seinen Bemühungen, die großgeschriebene Version des Wortes „Footware“ für technikbezogene Produkte als Marke zu schützen, einen Rückschlag erlitten. Das Gericht der Europäischen Union wies die Markenanmeldung von Nike zurück und gab damit der Klage des deutschen Rivalen Puma statt. Zudem verurteilte es den weltgrößten Schuhhersteller zur Zahlung der Prozesskosten zugunsten von Puma. Nike kann gegen die Entscheidung Berufung beim höchsten Gericht der EU, dem Europäischen Gerichtshof, einlegen.
Eine Puma-Sprecherin sagte, das Unternehmen begrüße das Urteil, da Puma seit langem argumentiere, dass zumindest einige Verbraucher den Begriff „Footware“ fälschlicherweise als „Schuhwerk“ verstehen und „daher das Zeichen ‚Footware‘ nur als beschreibende Information ansehen würden“, eine Produktkategorie, die nicht markenrechtlich geschützt werden kann.
Nike wollte den Begriff Footware, ein Wortspiel zwischen „Fuß“ und „Software“ oder „Hardware“, für eine Reihe von technikbezogenen Produkten verwenden.