Bundesregierung beschließt Aktionsplan E-Commerce
Die Bundesregierung will künftig Billig-Shopping-Portale wie Temu und Shein stärker kontrollieren. Sie verabschiedete einen neuen Aktionsplan E-Commerce, um bestehendes Recht auch bei Anbietern aus Drittstaaten durchzusetzen. Der Plan sieht eine engere Zusammenarbeit und mehr Befugnisse für Marktüberwachungsbehörden und Zoll vor, um geltendes Recht durchzusetzen.
Unterstützt wird die Aufhebung der 150-Euro-Zollfreigrenze, da Plattformen oft Luftfracht nutzen und Sendungen falsch deklarieren. Experten beklagen eine Überlastung des Zolls, da 2024 vier Milliarden Pakete über E-Commerce-Plattformen in die EU gelangt sein sollen.
Zudem sollen Plattformen stärker für vermittelte Waren verantwortlich sein. Die Bundesregierung fordert die Europäische Kommission auf, den Sanktionsrahmen im Digital Services Act auszuschöpfen, damit „Geldbußen eine abschreckende Wirkung entfalten können.“ Das Gesetz soll den Einfluss großer Online-Plattformen zügeln.
Der Handelsverband Deutschland (HDE) begrüßte den Aktionsplan E-Commerce als wichtigen Beitrag für einen fairen Wettbewerb mit Plattformen und Handelsunternehmen aus Drittstaaten. Offen bleibe allerdings, wie die europäische und nationale Gesetzgebung letztlich gegenüber Drittstaatenhändlern durchgesetzt werden kann und welche Konsequenzen ihnen drohen. „Die ständigen Regelbrüche von Temu und Shein müssen ein Ende haben“, so HDE-Präsident Alexander von Preen. Die wichtigste Frage bleibe unbeantwortet: „Was genau haben die Unternehmen zu befürchten, die den fairen Wettbewerb in Europa mit Füßen treten?“ Kritisch sieht der HDE zudem, dass der Aktionsplan die Schaffung unnötiger neuer Bürokratie auch für deutsche Handelsunternehmen vorsieht.