Verband appelliert an die Bundesregierung, Strafverfahren nicht aus Effizienzgründen einzustellen
Der Handelsverband Deutschland (HDE) drängt die Bundesregierung, im Zuge der laufenden Reform der Strafprozessordnung klare Rahmenbedingungen für eine konsequente Strafverfolgung von Ladendiebstählen zu schaffen. Die Expertenkommission des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz soll bis Ende 2026 Vorschläge vorlegen, wie Strafverfahren effektiver gestaltet werden können.
HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth weist darauf hin, dass Ladendiebstähle im Einzelhandel jährlich Schäden von rund drei Milliarden Euro verursachen, jedoch in der Praxis häufig nur unzureichend verfolgt werden. Viele Verfahren würden eingestellt, unter anderem wegen der großzügigen Nutzung von Verfahrenseinstellungsregelungen (§§ 153, 153a StPO). Der HDE fordert, diese Möglichkeiten deutlich einzuschränken und Strafverfahren nicht aus „Effizienzgründen“ einzustellen.
„Ladendiebstahl ist keine Bagatelle“, betont Genth. Händler investieren jährlich rund 3,1 Milliarden Euro in Präventionsmaßnahmen, stoßen aber angesichts zunehmender Kriminalität an Grenzen. Der Verband appelliert an die Bundesregierung, die Reform der Strafprozessordnung zu nutzen, um den Schutz von Eigentum zu stärken und die Strafverfolgung wirksam durchzusetzen.