Schwerpunkt auf Steuerung der Warenwertabschreibung und den Korrekturantrag
Die Überbrückungshilfe III (ÜBH III) ist für den Textil- und Schuhfachhandel ein wichtiges Instrument, um die wirtschaftlichen Folgen der Geschäftsschließungen zu lindern. Allerdings gibt es in den Förderbestimmungen speziell im Bereich der Warenabschreibung nach wie vor unklare Formulierungen und Interpretationsspielraum. Zudem werden die Regelungen immer wieder geändert und erweitert – zuletzt am 28. Mai mit einem neuen Anhang 4 in Form einer Beispielliste für geförderte Digitalisierungs- und Hygienemaßnahmen.
Um dem Textil- und Schuhfachhandel über die neuesten Entwicklungen bei der ÜBH III zu informieren, veranstaltet die Handelsverbände Textil und Schuhe (BTE/BDSE) am 15. Juni (15 bis 16.30 Uhr) mit den Experten der Unternehmensberatung Fashionconsult ein kostenfreies Webinar. Fashionconsult-Gründer Leo Faltmann und sein Team werden dann den Schwerpunkt auf die Steuerung der Warenwertabschreibung und den Korrekturantrag legen.
Interessenten melden sich direkt bei Fashionconsult, Antje Kaletta-Bahr, E-Mail: kaletta-bahr@fashionconsult.de. Die Teilnehmer erhalten dann einen MS-Teams-Link zugesendet.