GMS informiert Kunden über Schreiben des Kreises Harburg
Updates zur Ursprungsmeldung
Update 2
Der Verkauf von Kinderschuhen ist nicht überall möglich. Eine Kommune in Baden-Württemberg hat den stationären Kinderschuhverkauf untersagt.
Update 1
Bei der Entscheidung des Landrates des Landkreises Harburg, den Verkauf von Kinderschuhen im stationären Handel unter bestimmten Bedingungen wieder zuzulassen, handelte es sich um eine Einzelfallentscheidung. Jeder Schuhhändler, der mit dem Gedanken spielt, in dieser Weise zu verfahren, muss sich zuvor selbst die Genehmigung bei den entsprechenden Behörden einholen.
Ursprungsmeldung
Die Kölner Verbundgruppe GMS hat ihre Kunden in einem Rundschreiben informiert, welche Ansätze es gibt, den Kinderschuhkauf zu ermöglichen. Wie der Landrat des Landkreis Harburg auf Anfrage einer GMS-Kundin ausführt, handelt es sich bei Kinderschuhen um „Sondersortimente“. Demzufolge könnten Kunden nach Terminvereinbarung unter den bekannten Auflagen bedient werden. Im Zweifel sollen sich Schuhhändler an ihre Gemeinde oder ihren Landkreis unter Verweis auf das Schreiben des Harburger Landrats (siehe Foto) wenden. Außerdem gibt es für Händler, die diesen Service anbieten wollen, Handlungsempfehlungen wie etwa ein Rundschreiben an die Kundendatei per Mail oder Post (siehe Kinderschuhe_Werbebrief).