Verlängerung um drei Monate und Deckelung erst bei 52 Millionen Euro
Der Handelsverband Deutschland (HDE) begrüßt die heute vom Bundeswirtschaftsminister bekannt gegebenen Veränderungen an den Coronahilfen. Demnach sollen Handelsunternehmen ab sofort für Monate mit mindestens 30 Prozent coronabedingtem Umsatzverlust insgesamt bis zu 52 Millionen Euro statt wie bisher bis zu zwölf Millionen Euro Überbrückungshilfe beantragen können. Der HDE hatte dies mit Blick auf die hohen, schließungsbedingten Verluste größerer Handelsunternehmen bereits seit Monaten gefordert. Positiv sieht der Verband auch die Verlängerung der Überbrückungshilfe bis Ende September.
„Die Bundesregierung hat zurecht erkannt, dass die Krise mit der Ladenöffnung noch lange nicht für alle Einzelhändler vorbei ist. Viele Geschäfte leiden nach wie vor unter den Einschränkungen, Schließungen und Maßnahmen der vergangenen Monate. Deshalb ist es nur folgerichtig, die Überbrückungshilfen zu verlängern. Mit Blick auf die nach wie vor ungewisse Pandemie-Lage im kommenden Herbst wäre es aber sicher noch besser gewesen, gleich bis Ende des Jahres zu verlängern, um auf alle Eventualitäten gut vorbereitet zu sein“, so HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Beantragt werden könnten die Hilfen dann ja ohnehin nur ab Umsatzausfällen von 30 Prozent – also nur, wenn erneute Corona-Einschränkungen Anwendung finden sollten.
Mit großer Erleichterung nimmt der HDE auch die Veränderungen bei den monatlichen Höchstsummen für die Überbrückungshilfe zur Kenntnis. „Der HDE fordert seit Monaten, dass die Deckelung bei der Überbrückungshilfe nach oben gesetzt werden muss. Dass dies nun endlich geschieht, ist gerade für die größeren, filialisierten Handelsunternehmen eine sehr gute Nachricht“, so Genth weiter. Die Obergrenze für die Zuschüsse aus den Corona-Hilfen wird pro Unternehmen insgesamt auf bis zu 52 Millionen Euro festgelegt, bisher galt eine Höchstgrenze von zwölf Millionen Euro. Der HDE hatte immer wieder bemängelt, dass der niedrige Deckel dafür sorgt, dass größere Händler noch nicht einmal annähernd ihre Mietzahlungen sowie weitere Nebenkosten bestreiten können.