Hallhuber rettet sich unter Schutzschirm

DOB-Filialist leidet unter Geschäftsschließungen

Das Münchner Modeunternehmen Hallhuber plant nach massiven Umsatzeinbußen aufgrund der Coronakrise eine Neuausrichtung über ein Schutzschirmverfahren in Eigenverwaltung. Das Amtsgericht München hat gestern dem Antrag des Unternehmens auf Einleitung des Schutzschirmverfahrens stattgegeben. Hallhuber habe diese Maßnahme aufgrund der aktuell stattfindenden Corona-Pandemie ergreifen müssen, um eine drohende Zahlungsunfähigkeit abzuwenden, teilte das Unternehmen mit. Das Verfahren ermöglicht dem Unternehmen, innerhalb von drei Monaten einen Sanierungsplan auszuarbeiten.

In der Eigenverwaltung leitet die bisherige Geschäftsführung das Unternehmen weiter und wird durch einen gerichtlich bestellten Sachwalter überwacht. Das Gericht bestellte den branchenerfahrenen Rechtsanwalt Dr. Christian Gerloff (Kanzlei Gerloff Liebler, München) zum vorläufigen Sachwalter. Die Aufrechterhaltung sei des laufenden Geschäftsbetriebs sei sichergestellt. Die Löhne und Gehälter der knapp 2.000 Mitarbeiter seien auch weiterhin gesichert.

„Wir waren bis Januar 2020 sehr erfolgreich unterwegs, aber die behördlich angeordneten Schließungen unserer Verkaufsflächen setzen uns jetzt hart zu“, sagt CEO Rouven Angermann. „Gegenüber der möglichen Option von Staatshilfen und der damit einhergehenden Verschuldung ist das von uns gewählte Schutzschirmverfahren die bessere Variante, unser Unternehmen geordnet und erfolgreich wieder anzufahren und auf den Wachstumskurs vor Covid-19 zurückzubringen.“.

Maßnahmen zur Neuausrichtung des Unternehmens wurden bereits im Juli 2019 in die Wege geleitet und sollen weiterhin umgesetzt werden. Der strategische Fokus liege auf der Ausrichtung aller Geschäftsfelder und Prozesse auf das bestehende, vertikale Geschäftsmodell und der Umsetzung der Omnichannel-Strategie.

Zur Verstärkung des Managements in der Restrukturierung und für insolvenzspezifische Themen hat Hallhuber zwei Sanierungsexperten zu Generalbevollmächtigten ernannt. Dr. Sven Tischendorf wird dabei als Chief Restructuring Officer (CRO) und Dr. Alexander Höpfner als Chief Insolvency Officer (CIO) fungieren. Beide sind Partner der Kanzlei AC Tischendorf Rechtsanwälte, Frankfurt am Main.

Die Hallhuber GmbH wurde 1977 in München gegründet und ist heute eines der bekanntesten vertikalen Modeunternehmen Deutschlands. Der Modehändler vertreibt sein Sortiment in knapp 380 Stores und Verkaufsflächen in Deutschland, Österreich, der Schweiz, Benelux, Polen, Großbritannien und Irland sowie über eigene Online-Plattformen in Deutschland, Österreich, der Schweiz und Frankreich. Im Geschäftsjahr 2018/19 lag der Umsatz bei 198 Millionen Euro.

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