Händler-Initiative will Verfassungsbeschwerde gegen das geplante Infektionsschutzgesetz einreichen
Die Initiative „Händler helfen Händlern“ hat sich mit ihren Rechtsanwälten auf ein gemeinsames Vorgehen in Sachen Verfassungsbeschwerde gegen die Gesetzesnovelle des Infektionsschutzgesetzes verständigt, das am Mittwoch im Bundestag zur Abstimmung steht. Nach Prüfung durch die Rechtsanwälte unter der Federführung der Kanzlei Heuking steht einer Verfassungsbeschwerde in Form einer Sammelklage nichts im Wege, sollte das Gesetz durch Bundestag und Bundesrat diese Woche ratifiziert werden. Auch Verfassungsrechtler waren zugeschaltet.
Zu der Initiative gehören die Verbundgruppen ANWR, Intersport oder EK Servicegroup sowie Einzelhändler wie Rose Bikes, Ernstings Family, Tom Tailor, Engelhorn, L&T, Bonita oder Modehaus Fischer.
Alexander von Preen, CEO der Intersport Deutschland eG, sieht in dem Änderungsvorschlag zum Infektionsschutzgesetzt eine Ungleichbehandlung im Wettbewerb zementiert: „Sollte das Infektionsschutzgesetz durch den Bundestag kommen, dann werden qua Gesetz einzelne Handelskategorien privilegiert. Diese dürfen unabhängig von den Inzidenzen ihre stationären Geschäfte geöffnet halten, während andere, in Augen der Politik nicht systemrelevante Geschäfte, ab einer Inzidenz größer 100 wieder schließen müssen.“
„Wir wollen nicht falsch verstanden werden: Wir sind nicht gegen einheitliche Regelungen, natürlich brauchen wir bundesweit einheitliche Schutzmaßnahmen“, so Marcus Diekmann, Initiator von „Händler helfen Händlern“ und CEO von Rose Bikes. „Aber wir sind für einen einheitlichen Rahmen, der alle Protagonisten zu gleichen Teilen in die Verantwortung nimmt und nicht nur den Handel, Gastronomie und Privatpersonen sondern auch Großraumbüros, staatliche Einrichtungen sowie die Industrie.“