Streit um Sohlendesign von Sandalen
Der italienische Schuhhersteller Rafting Goldstar hat auch vor dem französischen Berufungsgericht im Rechtstreit mit Birkenstock Recht bekommen. Das Gericht bestätigte die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs aus dem Jahr 2018. Damals hatten die Richter die Birkenstock-Klage gegen das italienische Familienunternehmen wegen angeblicher Markenfälschung, insbesondere des Designs einer Sandalensohle, abgewiesen. Der Europäische Gerichtshof erklärte die Marke für nicht unterscheidungskräftig und wies den Versuch ab, das Sohlendesign als Marke einzutragen. Dennoch verfolgte Birkenstock weitere rechtliche Schritte vor verschiedenen europäischen Gerichten. Birkenstock hatte zunächst vor einem Mailänder Gericht geklagt.
Inzwischen haben auch Gerichte in Benelux sowie der Bundesgerichtshof in Karlsruhe das Urteil des Europäische Gerichtshofs bestätigt. Nun wird ein Urteil des italienischen Gerichts in zweiter Instanz erwartet.