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Görtz zeigt drohende Masseunzulänglichkeit an

Geschäftsführung glaubt trotzdem an Sanierung des Schuhhändlers

Der Sachwalter des Hamburger Schuhhändlers Görtz, Sven-Holger Undritz von der Kanzlei White & Case, hat Ende März beim Gericht eine drohende Masseunzulänglichkeit angezeigt. Grund: „Ein unerwartet schlechter Geschäftsverlauf.” Die Umsätze lagen im ersten Quartal deutlich hinter den Erwartungen zurück. „Die anhaltende Kaufzurückhaltung durch hohe Inflation, erheblich erhöhte Energiepreise und das schlechte Wetter der letzten Wochen hat die Nachfrage nach Frühjahrsmode bei Schuhen empfindlich gedämpft“, heißt es aus dem Unternehmen.

Die Ludwig Görtz GmbH und ihre operativen Tochtergesellschaften Görtz Retail GmbH und Görtz Logistik GmbH befinden sich derzeit in einem Sanierungsverfahren in Eigenverwaltung. Inzwischen wurde die Hälfte der ursprünglich 160 Filialen geschlossen. Anfang März war dann das Münchner Unternehmerehepaar Leonie und Burkhard von Wangenheim über ihre Fürderhin GmbH als Investor eingestiegen. Die Familie Görtz schied komplett aus dem Gesellschafterkreis aus.

Die Geschäftsführer Frank Revermann und Tobias Volgmann glauben trotz der drohenden Masseunzulänglichkeit an eine Sanierung und wollen diese fortsetzen. „Unsere Stores bleiben geöffnet und wir wollen weiterhin – mit oder ohne Rabattaktionen – möglichst viele Schuhe verkaufen. Dafür arbeiten alle unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Stores, in der Zentrale und in der Logistik mit hohem Engagement“, so Revermann. In den vergangenen Wochen hatte Görtz mit zahlreichen Rabattaktionen für Aufsehen gesorgt.

Bei einer Masseunzulänglichkeit in einem Eigenverwaltungsverfahren kann das Unternehmen zwar die Verfahrenskosten bezahlen, nicht aber andere Verbindlichkeiten, etwa für Lieferanten und Dienstleister. Die Anzeige der drohenden Masseunzulänglichkeit könne Auswirkungen auf das Sanierungsverfahren haben und Anpassungen des Sanierungsplans erfordern.

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