Investorenprozess wird weiter vorangetrieben
Insgesamt 93 Mitarbeiter der insolventen Görtz Retail GmbH sind „unwiderruflich freigestellt“ worden. Dies haben der Gesamtbetriebsrat und die Unternehmensleitung am 6. Februar unter Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters Gideon Böhm in einen Interessenausgleich vereinbart. Betroffen sind insbesondere Mitarbeiter der bereits geschlossenen Standorte. Die freigestellten Mitarbeiter haben nun die Möglichkeit, bei der Agentur für Arbeit Arbeitslosengeld I zu beantragen. Die übrigen rund 300 Mitarbeiter der Görtz Retail GmbH werden vorerst zu den bisherigen Bedingungen des Arbeitsverhältnisses weiterbeschäftigt.
Für die Atlant Logistik GmbH und die Görtz Holding GmbH sind derzeit keine Freistellungen ausgesprochen worden. Bei diesen beiden Gesellschaften wird auf eine Entscheidung der Bundesagentur für Arbeit über die beantragte Insolvenzgeldvorfinanzierung gewartet.
Während der Prüfung der Filialkonzeption bleiben die bundesweit noch betriebenen Görtz-Filialen geöffnet. Der aufgesetzte Investorenprozess werde auf Basis „zahlreicher Interessenbekundungen“ weiter vorangetrieben, teilte Görtz mit.