Drei Filialen an Investoren übergeben
Das Amtsgericht Hamburg hat mit Beschluss vom 1. Juni 2025 das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Görtz Retail GmbH eröffnet. Zum Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Gideon Böhm von der Kanzlei Münzel & Böhm bestellt, der bereits im vorläufigen Verfahren als Sachwalter tätig war. Trotz einer insgesamt sehr herausfordernden Ausgangslage konnten inzwischen drei Filialen an Investoren übergeben werden – ein Hoffnungsschimmer für das traditionsreiche Einzelhandelsunternehmen.
Übertragungen trotz schwieriger Rahmenbedingungen
Konkret betrifft die Übernahme durch Investoren die Görtz-Filialen in Potsdam, Magdeburg und Lübeck. Neben den Standorten konnten auch die dort beschäftigten Mitarbeiter übernommen werden. Zudem bleiben die Filialen in Dresden und Oldenburg weiterhin geöffnet. Eine Übertragung an neue Betreiber ist hier grundsätzlich noch möglich. Die betroffenen Teams wurden über diese Perspektiven informiert und setzen den Geschäftsbetrieb vorerst fort.
Scherbenhaufen vorgefunden
Insolvenzverwalter Dr. Gideon Böhm spricht von einem herausfordernden Verfahren. Er habe einn Scherbenhaufen vorgefunden: „Im Januar 2025 habe ich eine sehr schwierige Ausgangslage im Unternehmen vorgefunden. Dass es gelungen ist, Görtz über ein gutes halbes Jahr geordnet fortzuführen, ist insbesondere dem hohen Engagement der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu verdanken.“
Die Belegschaft habe in einer schwierigen Phase Verantwortung übernommen und den Betrieb mit großem Einsatz unterstützt. „Es gab so gut wie keine Krankmeldungen – das ist in einem solchen Verfahren alles andere als selbstverständlich“, so Böhm. Dennoch sei es nicht gelungen, mehr Filialen zu übertragen, da teils abweichende Pläne von Vermietern oder zu hohe Mietforderungen insbesondere in Innenstadtlagen den Verkauf erschwerten.
Mitarbeiter suchen aktiv neue Perspektiven
Viele der Beschäftigten haben sich angesichts der angespannten Situation und einer hohen Nachfrage nach qualifiziertem Verkaufspersonal eigenständig neu orientiert. In einigen Fällen wechselten ganze Teams zu neuen Arbeitgebern. Der Markt biete aktuell gute Chancen für erfahrene Einzelhandelskräfte, betont Böhm.
Keine Markenrechte, kein Grundeigentum
Ein wesentlicher struktureller Nachteil im Verfahren: Weder Markenrechte noch Immobilien gehören zum Vermögen der Görtz Retail GmbH. Damit war eine Filialübertragung ausschließlich durch Einigungen mit den jeweiligen Vermietern möglich – ein Umstand, der die Handlungsoptionen deutlich einschränkte. Die Markenrechte der ehemals bundesweit agierenden Schuhhandelskette befinden sich im Eigentum anderer Gesellschaften der früheren Görtz-Unternehmensgruppe.