Laut Insolvenzverwalter großes Interesse potentieller Investoren
Der insolvente Schuhhändler Görtz erhält vorerst keine staatlichen Mittel für die betroffenen Beschäftigten. „Die Bundesagentur für Arbeit hat den Antrag der im vorläufigen Insolvenzverfahren befindlichen Görtz Retail GmbH auf Vorfinanzierung von Insolvenzgeld für die rund 400 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter abgelehnt“, teilte das Unternehmen mit. Zudem sei „davon auszugehen, dass bezüglich der Anträge für die Görtz Holding GmbH und die Atlant Logistik GmbH gleichlautende Entscheidungen ergehen werden“. Davon sind weitere 100 Mitarbeiter betroffen. Der vorläufige Insolvenzverwalter Dr. Gideon Böhm prüft, Rechtsmittel gegen diese Entscheidung einzulegen.
Allerdings sollen die Beschäftigten in den noch geöffneten Läden zumindest ihr Januar-Gehalt bekommen. Aufgrund der Entscheidung müssten nun die Mitarbeiter in den bereits geschlossenen Filialen unwiderruflich freigestellt werden. Die Verhandlungen mit dem Gesamtbetriebsrat über den Abschluss eines entsprechenden Interessenausgleiches werden in der kommenden Woche erfolgen. Die Mitarbeitender aus den geschlossenen Filialen müssen sich selbst an die Agentur für Arbeit wenden. Wie viele Stores geschlossen und wie viele Mitarbeiter freigestellt werden, ist noch offen
Zuversichtlich zeigte sich der vorläufige Insolvenzverwalter hinsichtlich der laufenden Suche nach neuen Investoren. „Die Zahl der Interessenten steigt täglich, Görtz und sein Team in den Filialen haben einen sehr guten Ruf im Markt“, erklärte Böhm.