Eigenanträge für drei Gesellschaften
Görtz-Geschäftsführer Bolko Kissling hat die von ihm angekündigten Insolvenzanträge über die Vermögen der von ihm vertretenen Gesellschaften, der Görtz Holding GmbH und der Atlant Logistik GmbH, beim Insolvenzgericht Hamburg gestellt. Zugleich schloss sich der Kissling den bereits gestellten Fremdanträgen über das Vermögen der Görtz Retail GmbH mit einem Eigenantrag an.
In allen Verfahren hat das Insolvenzgericht Dr. Gideon Böhm als Sachverständigen beauftragt zu prüfen, ob ein Eröffnungsgrund vorliegt und gegebenenfalls, welche Aussichten für eine Fortführung der Unternehmen bestehen. „Die Görtz Holding GmbH und die Atlant Logistik GmbH waren im Jahr 2023 ebenfalls Teil des Insolvenzplans und der äußerst ambitionierten Sanierungskonzeption. Aus diesem Grund stehen wir auch in diesen Verfahren vor einer sehr schwierigen Ausgangslage“, so Dr. Böhm.
Für die rund 400 Mitarbeiter der Görtz Retail GmbH wurde vom vorläufigen Insolvenzverwalter bei der Bundesagentur für Arbeit die Zustimmung zur Vorfinanzierung des Insolvenzgelds beantragt. Für die etwa 55 Mitarbeiter der Görtz Holding GmbH und die rund 50 Mitarbeiter der Atlant Logistik GmbH ist ebenfalls eine entsprechende Beantragung vorgesehen. Ob die Görtz-Beschäftigten allerdings Insolvenzgeld erhalten, ist mehr als ungewiss. Da die vorangegangene Insolvenz, auf deren Grundlage die Mitarbeiter der Görtz Retail GmbH bereits Insolvenzgeld erhalten hatten, nicht beseitigt wurde, ist es nach Auffassung der Bundesagentur für Arbeit nicht möglich, den 400 Mitarbeitern jetzt erneut Insolvenzgeldleistungen zu gewähren. Gleiches gilt für die Beschäftigten der beiden anderen Unternehmen.
Aktuell verhandelt Dr. Böhm nach eigenen Angaben „intensiv mit potentiellen Kaufinteressenten“. Während der Prüfung der Filialkonzeption bleiben die in Betrieb befindlichen Filialen für die Kunden geöffnet.