Deutschen Umwelthilfe hatte wegen Nachhaltigkeitswerbung geklagt
Das Landgericht Bochum hat einer Unterlassungsklage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen Deichmann stattgegeben. Der Schuhkonzern hatte Produkte mit dem Claim „Nachhaltigkeit: Ja“ beworben, ohne konkrete Umweltvorteile nachzuweisen (Az. I-16 O 28/25). Deichmann muss die Werbung nun einstellen oder die Umweltvorteile der Produkte nachvollziehbar belegen.
Im Verfahren stellte die DUH fest, dass der betreffende Schuh keine messbaren Vorteile gegenüber Konkurrenzprodukten aufweist. Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch betonte, dass auch große Händler verpflichtet seien, die tatsächlichen Umweltwirkungen ihrer Produkte transparent darzustellen.
Hintergrund: Die Verwendung unspezifischer Begriffe wie „nachhaltig“ oder „klimaneutral“ ohne belegbare Angaben kann Verbraucherinnen und Verbraucher in die Irre führen. Das Urteil unterstreicht die Notwendigkeit, Umweltversprechen in der Werbung nachvollziehbar zu machen.