Nutzung der Marke „Gabor“ in Domainnamen wird nicht geduldet
Betrügerische Onlineshops, sogenannte Fake Shops, versuchen durch kopierte Informationen, meist professionelles Erscheinungsbild und scheinbar günstige Preise, Online-Nutzer abzuzocken. Um seine Kunden zu schützen und sein Markenimage nicht zu gefährden, geht der Rosenheimer Schuhhersteller Gabor konsequent juristisch gegen Fake-Shops und die unerlaubte Nutzung des Markennamens „Gabor“ in Domainnamen vor.
In einem aktuellen Fall versuchte ein Unternehmen aus Malaysia unter der Webadresse gabor-ireland.com Käufer zu täuschen. Unterstützt von der Kanzlei Lorenz Seidler Gossel leitete Gabor ein Verfahren gegen die Firma ein und bekam in allen Punkten Recht. Die Webseite ist inzwischen bereits stillgelegt und die Adresse ist gemäß der Entscheidung der WIPO (World Intellectual Property Organization) an die Gabor Shoes AG zu übertragen. Darüber hinaus prüft Gabor weitere Schadensersatzansprüche.
Die WIPO begründete ihre Entscheidung auch damit, dass die Bekanntheit von Gabor im Bereich Schuhe eindeutig nachgewiesen ist und die Nutzung des weltweit geschützten Markennamens „Gabor“ in einer Internetadresse Dritter gegen das Markenrecht verstößt, auch wenn „Gabor“ um weitere Begrifflichkeiten ergänzt wird, wie in diesem Fall „gabor-ireland“. Gabor weist darauf hin, dass zum Schutz seiner Kunden die unabgesprochene Nutzung seiner Marken in Domainnamen grundsätzlich nicht geduldet wird und bei Verstößen mit der Einleitung rechtlicher Schritte zu rechnen ist