Unternehmer müssen elektronische Kassensysteme dem Finanzamt melden – sonst drohen Bußgelder
Unternehmen, die elektronische Registrierkassen oder Kassensysteme mit Technischer Sicherheitseinrichtung (TSE) im Einsatz haben, müssen jetzt handeln: Bis zum 31. Juli 2025 sind alle vorhandenen Systeme beim Finanzamt zu melden. Diese Pflicht ergibt sich aus § 146a der Abgabenordnung und der Kassensicherungsverordnung (KassenSichV).
Die Meldepflicht betrifft sämtliche elektronischen Aufzeichnungssysteme – von klassischen Registrierkassen bis hin zu modernen Tablet-Kassen und Softwarelösungen mit Kassenfunktion. Ausgenommen sind lediglich offene Ladenkassen ohne elektronische Aufzeichnung. Für Systeme, die nach dem 1. Juli 2025 angeschafft oder außer Betrieb genommen werden, gilt eine Frist von einem Monat ab Inbetriebnahme oder Außerbetriebnahme.
Die Meldung erfolgt ausschließlich elektronisch über das Elster-Portal. Dabei müssen unter anderem Angaben zum Kassensystem, zur eingesetzten TSE sowie zum Anschaffungs- und Inbetriebnahmedatum übermittelt werden.
Wer die Frist versäumt, riskiert empfindliche Konsequenzen: Das Finanzamt kann Bußgelder von bis zu 25.000 Euro verhängen. Unternehmen sollten daher sicherstellen, dass sie ihre Kassensysteme rechtzeitig registrieren, um rechtliche und finanzielle Nachteile zu vermeiden.