EUDR tritt schon ab 2026 in Kraft

Kritik aus Handwerk, Wirtschaft und Lederindustrie

Die EU-Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR) sorgt weiter für Verwirrung. Am 23. September hatte Umweltkommissarin Jessika Roswall eine einjährige Verschiebung angekündigt. Am 21. Oktober stellte die Kommission jedoch klar: Mittelgroße und große Unternehmen müssen die Sorgfaltspflichten wie geplant ab dem 30. Dezember 2025 erfüllen, nur kleine und Kleinstunternehmen erhalten ein Jahr länger Zeit.

Die Lederindustrie zeigt sich bestürzt: Weniger als zwei Monate vor Inkrafttreten der Verordnung werde die angekündigte Verschiebung aufgehoben. Die geplanten Vereinfachungen enttäuschten: Es gebe keine neue „Risiko-frei“-Kategorie im Länder-Benchmark und keine Lockerungen bei der Geolokalisierung von Lieferanten.

Holger Schwannecke (ZDH) kritisiert, dass die Änderungen zentrale Probleme nicht lösen und KMU stark belasten. Dr. Dirk Jandura (BGA) betont, dass die Verschiebung für kleinere Unternehmen und die Fokussierung auf den Erstinverkehrbringer positiv seien, warnt aber vor zu kurzer Vorbereitungszeit.

Geplante Änderungen

  • Nur der Erstinverkehrbringer muss künftig digitale Sorgfaltserklärungen abgeben.
  • Kleine und Kleinstunternehmen aus Niedrigrisikoländern können vereinfachte oder einmalige Prüfungen nutzen.
  • Kontrollfristen der Behörden werden verschoben, Sanktionen drohen zunächst nicht.
  • Für die Lederbranche bleiben die Pflichten bestehen, auch mittlere Unternehmen müssen den entwaldungsfreien Ursprung von Rindfleisch und Lederprodukten nachweisen.

 

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