Regelung tritt für große Unternehmen ab Juli 2026 in Kraft
Ab dem 19. Juli 2026 dürfen große Unternehmen in der Europäischen Union unverkaufte oder zurückgesandte Bekleidung und Schuhe nur noch unter bestimmten Bedingungen vernichten. Mittelgroße Unternehmen sind von der Regelung ab 2030 betroffen. Ziel der Maßnahme ist es, die Menge an Abfall zu reduzieren und die Kreislaufwirtschaft im Textilsektor zu stärken.
Die Vorgaben basieren auf der Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte, die 2024 in Kraft trat. Demnach dürfen Produkte weiterhin vernichtet werden, wenn sie beschädigt sind, Sicherheitsanforderungen nicht erfüllen, technische Mängel aufweisen oder geistige Eigentumsrechte verletzen. In allen anderen Fällen sollen Unternehmen Alternativen prüfen, etwa Weiterverkauf, Wiederaufarbeitung, Recycling oder Spenden.
Die EU-Kommission verweist auf die Umweltauswirkungen der bisherigen Praxis: Jährlich werden in Europa zwischen 4 und 9 Prozent der unverkauften Textilien zerstört, bevor sie genutzt werden, was rund 5,6 Millionen Tonnen CO₂ verursacht – vergleichbar mit den Nettoemissionen Schwedens 2021. Allein in Deutschland werden jährlich etwa 20 Millionen zurückgesandte Artikel aussortiert.
Die neuen Vorschriften sehen zudem ein Meldeverfahren vor: Unternehmen müssen angeben, wie viele Produkte sie vernichten, um Transparenz zu schaffen und die Umsetzung der Kreislaufwirtschaft zu überwachen. EU-Umweltkommissarin Jessika Roswall betonte, dass die Maßnahme den Übergang zu nachhaltigen Praktiken im Textilsektor beschleunigen soll.








