Kommission beschränkt Handelspräferenzen wegen Menschenrechtsverletzungen
Aufgrund von „schwerwiegenden und systematischen Verstöße gegen Menschenrechtsgrundsätze“ hat die Europäische Kommission beschlossen, einen Teil der Zollpräferenzen, die Kambodscha im Rahmen des Handelsschemas „Everything But Arms“ (EBA – Alles außer Waffen) gewährt worden waren, zurückzunehmen. Insbesondere die Dauer, der Umfang und die Auswirkungen der Verstöße gegen das Recht auf politische Teilhabe sowie das Recht auf freie Meinungsäußerung und die Vereinigungsfreiheit werden von der EU scharf kritisiert.
An die Stelle der Zollpräferenzen tritt der EU-Standard der Meistbegünstigungszollsätze. Dies betrifft Kleidung und Schuhe, Reiseartikel und Zucker und damit etwa ein Fünftel der kambodschanischen Ausfuhren in die EU. Sofern das Europäische Parlament und der Rat keine Einwände erheben, wird die Maßnahme am 12. August 2020 wirksam.
Mit diesem Beschluss reagiert die Kommission auf die Menschenrechtsverletzungen, die das Verfahren ausgelöst haben und wahrt gleichzeitig das Entwicklungsziel des EU-Handelssystems. Daher wird anerkannt, dass die wirtschaftliche Entwicklung Kambodschas und die Diversifizierung seiner Exporte weiterhin unterstützt werden müssen.
Allen aufstrebenden Industriezweigen in Kambodscha wird weiterhin zoll- und kontingentfreier Zugang zum EU-Markt gewährt. Dasselbe gilt für Kleidung mit hoher Wertschöpfung und bestimmte Arten von Schuhen.
Die EU ist Kambodschas größter Handelspartner mit einem Anteil von 45 Prozent an den kambodschanischen Exporten im Jahr 2018. Damals belief sich der Gesamtwert der Ausfuhren aus Kambodscha in die EU auf 5,4 Milliarden Euro und hatte sich damit seit 2013 (2,5 Milliarden Euro) mehr als verdoppelt.
Kambodscha war 2018 siebtgrößter Schuhlieferant Deutschlands. Der Anteil an den Importen betrug 2,3 Prozent. Insgesamt wurden rund 16,3 Millionen Paar Schuhe aus dem Land eingeführt.