Amtsgericht Darmstadt eröffnet Schutzschirmhauptverfahren von Dielmann und Robert Hübner
Das Amtsgericht Darmstadt hat am 1. September plangemäß das Schutzschirmhauptverfahren der Schuhhaus Dielmann GmbH & Co. KG sowie der Sporthaus Robert Hübner GmbH eröffnet und jeweils die Eigenverwaltung angeordnet.
Gegenwärtig würden intensive Verhandlungen mit Kaufinteressenten geführt, teilte das Unternehmen mit. Dabei würden auch Teillösungen geprüft Ein Abschluss werde in den kommenden Wochen erwartet. Konkrete Aussagen könnten zum jetzigen Zeitpunkt allerdings noch nicht getroffen werden. Fest stehe aber bereits jetzt, dass vor allem bei der Schuhhaus Dielmann GmbH & Co. KG unprofitable Standorte mit großer Wahrscheinlichkeit geschlossen werden müssten. In welchem Umfang, hänge dabei von den Ergebnissen der Investorengespräche ab.
Der Geschäftsbetrieb laufe in allen Filialen unter der Berücksichtigung der Corona-bedingten Sicherheitsvorkehrungen weiter. Die Läger seien gefüllt, die Ware für die Saison Frühjahr/Sommer 2021 bereits geordert.
Mit Verfahrenseröffnung hat das zuständige Amtsgericht Rechtsanwalt Steffen Rauschenbusch zum Sachwalter der Schuhhaus Dielmann GmbH & Co. KG bestellt. Rechtsanwalt Markus Ernestus nimmt diese Rolle bei der Sporthaus Robert Hübner GmbH wahr. Beide begleiteten die Unternehmen bereits als vorläufige Sachwalter. Ihre Aufgabe ist es weiterhin, die jeweiligen Geschäftsführungen zu überwachen und die Interessen der Gläubiger zu wahren.
Im Zuge der bundesweit für mehrere Wochen angeordneten Kontaktbeschränkungen und flächendeckenden Schließungen von Filialgeschäften im Frühjahr 2020 war der Umsatz der Unternehmensgruppe komplett weggebrochen. Die in der direkten Folge von der Geschäftsführung implementierten Maßnahmen hatten zwar kurzfristig Wirkung gezeigt. Da ein Kreditantrag für eine erforderliche Überbrückungsfinanzierung unerwartet abgelehnt worden war, hatte die Unternehmensgruppe im Juni 2020 für diese beiden Gesellschaften ein Schutzschirmverfahren gestartet.
Um der Komplexität und der besonderen Herausforderungen des Schutzschirmverfahrens gerecht zu werden, werden die Unternehmen seitdem von ausgewiesenen Restrukturierungsexperten geleitet. Die Geschäftsführung der Schuhhaus Dielmann GmbH & Co. KG liegt in den Händen von Michael Specht (CRO) und Rechtsanwalt Dr. Georg Bernsau von der Kanzlei K&L Gates (CIO). Bei der Sporthaus Robert Hübner GmbH besteht die Geschäftsführung aus Rechtsanwalt Steffen Schneider von der Kanzlei BBL Brockdorff (CIO) sowie Dr. Kristian Schneider (CRO). Anwaltliche Unterstützung erhalten die Geschäftsführungen von Rechtsanwältin Nadja Raiß (K&L Gates) und Rechtsanwalt Dr. Georg Hüllen (BBL).
Über die Dielmann-Gruppe
Unter der Dielmann-Gruppe werden die Aktivitäten von Dielmann und Sporthübner gebündelt. Mit 890 Mitarbeitern, 48 Filialen und einen Eigenmarken-Onlineshop („Sommerkind“) für die Unternehmensbereiche Schuhe und Sport zählt die Gruppe zu den führenden, inhabergeführten Handelsunternehmen in Deutschland.
Fachgeschäfte (27): Ansbach, Baden-Baden, 2x Darmstadt, 2x Erlangen (Mengin), Frankenthal, Frankenthal (Sommerkind), 3x Frankfurt am Main, Gelnhausen, 2x Hanau, 2x Kaiserslautern, 3x Karlsruhe, 2x Mannheim, Neustadt an der Weinstraße, Neu-Isenburg, Neu-Isenburg (DSTEP), Offenbach, Regensburg, Würzburg.
Fachmärkte (9): Aschaffenburg (Rohrmeier), Bad Vilbel (Braun), Dreieich (Braun), Friedrichsdorf (Braun), Gründau (Braun), Heppenheim (Braun), Reichelsheim (Geier), Weiterstadt (Braun), Würzburg (Braun).
Mixmärkte (4): Erfurt (Geier), Eschborn, Groß-Gerau, Viernheim.
Filialen Sport (8): Aschaffenburg (Rohrmeier Sportive), Darmstadt, Dreieich, Eschborn, Groß-Gerau, Gründau, Heppenheim, Weiterstadt