Schuh- und Modegeschäfte dürfen nicht mehr öffnen
Bund und Länder haben in einer gemeinsamen Erklärung neue Vorsichtsmaßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus bekannt gegeben: Geschäfte sollen demnach weitgehend geschlossen werden. Ausnahmen gelten etwa für Lebensmittelgeschäfte, Apotheken, Banken und Tankstellen. Zusätzlich dazu sollen Sonntagsverkaufsverbote für diese Läden bis auf weiteres grundsätzlich ausgesetzt werden. Ab wann genau diese Regeln gelten werden, müssen jetzt die Länder jeweils selbst entscheiden.
Bayern hatte schon am Morgen den Katastrophenfall ausgerufen. Das bedeutet für den Einzelhandel, dass alle Ladengeschäfte geschlossen bleiben. Ausgenommen sind für die alltägliche Versorgung der Bevölkerung: Alle Geschäfte im Lebensmittelhandel, Getränkemärkte, Banken, Apotheken, Drogerien, Bau- und Gartenmärkte, Sanitätshäuser, Optiker, Hörgeräteakustiker, Post, Tierbedarf, Tankstellen, KfZ-Werkstätten, Reinigungen und der Onlinehandel. Mode- und Schuhgeschäfte müssen demnach ab Mittwoch geschlossen bleiben.
Es wird eine Soforthilfe für Betriebe geben, die unmittelbar in Not geraten. Dazu gehören auch Betriebe aus dem Handel. Es sollen Hilfen zwischen 5.000 und 30.000 Euro unbürokratisch abgerufen werden können, so Ministerpräsident Söder.
In Thüringen soll ein entsprechender Erlass am Mittwoch in Kraft treten, wie die Thüringer Staatskanzlei mitteilte. Auch Rheinland-Pfalz verfügte bereits über die Maßnahmen, wie Ministerpräsidentin Malu Dreyer in Mainz mitteilte.