Bund und Länder beschließen 2G-Regel im Handel

BTE kritisiert 2G-Regelung scharf und fordert Schadenersatz

Bund und Länder verschärfen im Kampf gegen die Corona-Pandemie die Regeln für Ungeimpfte mit drastischen Kontaktbeschränkungen. Zudem gilt 2G nun auch bundesweit im Einzelhandel. Die meisten Neuregelungen müssen von den Ländern per Verordnung umgesetzt werden, andere durch Gesetzesänderungen. Daher blieb zunächst offen, wann was konkret in Kraft tritt.

Im Einzelhandel wird der Zutritt zu Geschäften auf Geimpfte und Genesene beschränkt, unabhängig davon, wie hoch die Inzidenz ist. Ausgenommen sind Läden des täglichen Bedarfs, also etwa Supermärkte, Apotheken und Drogerien.

Kritik an diesem Vorhaben gibt es bereits vom Handelsverband Deutschland (HDE). Bund und Länder versuchten, „auf dem Rücken des Handels die Versäumnisse in der staatlichen Impfkampagne zu kaschieren“, sagte der HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth am Donnerstag in Berlin. Den betroffenen Händlern drohten nun massive Umsatzrückgänge.

Auch der BTE Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren kritisiert die von der Ministerpräsidentenrunde und der Bundeskanzlerin beschlossene 2G-Regelung für den Non-Food-Handel aufs Schärfste. Textil-, Schuh- und Lederwarenhändler müssten nun grundlos dafür büßen, dass die Politik es nicht geschafft habe, die Kapazitäten in den Krankenhäusern auszubauen oder zumindest stabil zu halten und ausreichende Teile der Bevölkerung von der Impfung zu überzeugen. „Stattdessen müssen wir im wichtigen Weihnachtsgeschäft als Hilfs-Sheriffs die Ungeimpften an unseren Türen stoppen und unangenehme Diskussionen mit Impfgegnern führen“, zürnt BTE-Präsident Steffen Jost, der mehrere Modehäuser im Südwesten Deutschlands betreibt.

Zur Eindämmung der Pandemie sei die Zugangsbeschränkung im Handel für Ungeimpfte ohnehin untauglich. Diverse wissenschaftliche Untersuchungen hätten mehrfach belegt, dass der Handel kein Infektionstreiber sei. „Speziell im Textil-, Schuh- und Lederwarenhandel waren die Kundenfrequenzen in den letzten Wochen zudem extrem gering, während sich zum Beispiel in Bussen und Bahnen oder auch in anderen Geschäften weiterhin die Kunden drängeln dürfen“, bemerkt Jost. „Anscheinend will die Politik mit diesem sinnlosen Aktionismus vom eigenen Versagen ablenken, zu der ich ausdrücklich auch die unterbliebene flächendeckende Ausstattung der Schulen mit geeigneten Lüftungsanlagen zähle.“

Für den betroffenen Textil-, Schuh- und Lederwarenhandel sei der nun zu erwartende Kundenschwund um weitere 30 Prozent als Folge der 2G-Einschränkung dramatisch und existenzbedrohend. Schließlich sei es seit dem Frühjahr 2020 nunmehr die vierte Saison in Folge, die durch fragwürdige und jetzt womöglich verfassungswidrige politische Maßnahmen ruiniert werde. So vermelden Textil- und Schuhhäuser aus 2G-Gebieten aktuell hohe Umsatzeinbußen von 30 bis 50 Prozent. Da die Kosten unverändert bleiben, landet der betroffene Handel damit zwangsläufig tief in den roten Zahlen. „Weil der Umsatz des gesamten stationären Modehandels nach unseren Schätzungen jetzt schon aufgelaufen rund 30 Prozent unter Vor-Corona-Niveau liegt, werden viele Unternehmen die erneute Beschränkung ohne massive staatliche Hilfen nicht überleben“, prognostiziert Steffen Jost.

Der BTE-Präsident fordert die Politik daher auf, den Modehandel nicht weiter zum Opfer der verfehlten Impf-Kampagne zu machen. „Die Unternehmer haben gerne Überzeugungsarbeit für die Impfung geleistet und werden als Dank dafür jetzt mit unsinnigen Beschränkungen bestraft. „Ein vollumfänglicher Ersatz des entstandenen Schadens ist vor diesem Hintergrund das Mindeste, was wir von der Politik verlangen“, fordert Jost.

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