Gericht bestätigt Einzelhandels-Schließung im Lockdown
Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim hat einen Eilantrag von Breuninger abgelehnt. Das Stuttgarter Handelsunternehmen wollte seine Kaufhäuser wieder öffnen und hatte deshalb einen Antrag gegen die Untersagung ihres Betriebs durch die Corona-Verordnung der Landesregierung gestellt.
Die Richter argumentierten, die Einschränkungen zum Infektionsschutz seien weiterhin verhältnismäßig, denn die Gefährdung für die Gesundheit der Bevölkerung in Deutschland durch die Corona-Pandemie sei insgesamt noch als sehr hoch einzuschätzen. Dies rechtfertige es gegenwärtig, weiterhin Betriebsuntersagungen aufrechtzuerhalten, begründet das Gericht seine Entscheidung.
Das Traditionsunternehmen hatte eine Öffnungsperspektive unter strengen Hygienekonzepten erzwingen wollen. Breuninger hatte Eingriffe in sein Eigentumsrecht, erhebliche wirtschaftliche Einbußen sowie Probleme beim Zugang zu Bundeshilfen geltend gemacht.