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Black Friday verschwindet aus Markenregister

Kammergericht bestätigt die Löschung der Marke „Black Friday“. Foto: BlackFriday.de

Berufung erfolglos: Kammergericht bestätigt die Löschung der Marke Black Friday

Die Inhaberin der Marke „Black Friday“ ist mit ihrem Versuch gescheitert, die Löschung der umstrittenen Wortmarke zu verhindern. Die Marke „Black Friday“ wurde am vergangenen Freitag durch das Kammergericht mit Wirkung ab dem 25. April 2019 für verfallen erklärt. Das Kammergericht Berlin bestätigte damit die Löschung der Marke für alle Waren und Dienstleistungen, die nicht ohnehin bereits durch das Bundespatentgericht gelöscht worden waren.

Bereits am 15. April 2021 hatte das Landgericht Berlin die Marke „Black Friday“ für sämtliche der mehr als 900 eingetragenen Waren und Dienstleistungen für verfallen erklärt. Geklagt hatte der Betreiber des Portals BlackFriday.de. Nach Auffassung des Gerichts wurde die Marke für keine der eingetragenen Waren und Dienstleistungen rechtserhaltend benutzt.

Gegen das Urteil legte die Markeninhaberin Berufung vor dem Kammergericht Berlin ein ‒ erfolglos, wie sich nun zeigte. Mit Urteil vom 14. Oktober 2022 wurde die erstinstanzliche Entscheidung vom Kammergericht für sämtliche nach der Entscheidung des Bundespatentgerichts noch eingetragenen Waren und Dienstleistungen bestätigt. Die Revision ist nicht zugelassen. Damit bleibt der Markeninhaberin nur noch die Einreichung einer Nichtzulassungsbeschwerde beim BGH.

2016 hatte sich die Black Friday GmbH, Betreiberin des Portals blackfridaysale.de, die nötigen Nutzungsrechte der Marke gesichert. Händler und Unternehmen brauchten für die Verwendung des Begriffs daher Lizenzrechte ‒ wer diese nicht erwarb, musste mit einer markenrechtlichen Abmahnung rechnen.

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