Auch nach BGH-Urteil will Sandalenhersteller nicht aufgeben
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass die bekannten Birkenstock-Sandalen nicht als Kunstwerke gelten und somit keinen urheberrechtlichen Schutz genießen. In dem Urteil vom Februar 2025 führte der Senat aus, dass für einen solchen Schutz „eine nicht zu geringe Gestaltungshöhe zu fordern“ sei. Der bestehende Gestaltungsspielraum müsse in einem Maße künstlerisch ausgeschöpft werden, das Individualität erkennen lasse; rein handwerkliches Schaffen unter Verwendung formaler Gestaltungselemente reiche nicht aus.
Birkenstock hatte zuvor Klagen gegen mehrere Konkurrenten, darunter die Wortmann-Tochter shoe.com, Tchibo und Bestseller, eingereicht. Der Vorwurf lautete, diese hätten Sandalen angeboten, die den Birkenstock-Modellen stark ähnelten und somit gegen das Urheberrecht verstoßen würden. Das Unternehmen argumentierte, dass ihre Sandalen schützenswerte Werke der angewandten Kunst seien. Der BGH wies diese Argumentation jedoch zurück.
Unternehmenssprecher Jochen Gutzy äußerte sich enttäuscht über das Urteil: „Das ist ein Rückschlag – aber wir geben nicht auf!“ Er bezeichnete die Entscheidung als „verpasste Chance für den Schutz geistigen Eigentums in Deutschland“. Unternehmensjurist Steffen Schäffner ergänzte, dass in anderen Ländern geringere Schutzanforderungen gelten und führte Beispiele wie Moonboots in Italien oder Sandalen in Frankreich an. Dies führe zu einer Marktverzerrung.
Birkenstock plant, weitere rechtliche Schritte zu prüfen und den Kampf gegen Produktpiraterie fortzusetzen. Das Unternehmen setzt eigene Ermittler ein, die weltweit Märkte und Fabriken untersuchen, um gegen Fälschungen vorzugehen. Gutzy betonte, dass Produktpiraterie ein „schmutziges Business“ sei, oft mit menschenunwürdigen Arbeitsbedingungen in illegalen Fabriken. Schäffner kündigte an, weiterhin mit aller Härte gegen Unternehmen vorzugehen, die mit dem geistigen Eigentum von Birkenstock Geld verdienen wollen.
„Aktuell klagen wir in Frankreich, den Niederlanden, Dänemark und der Schweiz. Weitere Verfahren sind in Vorbereitung. In Hamburg läuft zudem ein Verfahren, wo die Richter das Thema wohl anders bewerten als in Köln und Karlsruhe“, sagt Schäffner. Das Verfahren in der Hansestadt ist für Birkenstock besonders wichtig, um vor den Europäischen Gerichtshof (EuGH) zu ziehen. Schäffner: „Wir selbst können den EuGH nicht direkt anrufen. Aber wir setzen darauf, dass ein nationales Gericht die Frage dem EuGH vorlegt. Ein klärendes Wort des EuGH scheint überfällig.“