Utrechter Gericht urteilt anders als BGH
In einem Urheberrechtsverfahren hat das Bezirksgericht Midden-Nederland am Standort Utrecht zugunsten von Birkenstock entschieden. Das Gericht untersagte dem niederländischen Schuhhändler Scapino den Verkauf von unerlaubten Kopien der bekannten Birkenstock-Modelle Arizona, Madrid und Florida. Damit markiert das Urteil einen wichtigen Schritt auf dem Weg zu einer möglichen EU-weiten Anerkennung des Urheberrechtsschutzes für das Design der ikonischen Sandalen.
Obwohl es sich um eine erstinstanzliche Entscheidung handelt, die noch angefochten werden kann, zieht das Urteil Aufmerksamkeit auf sich, da es von der Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) in Deutschland abweicht. Dieser hatte im Februar 2025 entschieden, dass Birkenstock-Sandalen nicht urheberrechtlich geschützt sind. Das niederländische Gericht erkannte dieses Urteil zwar an, erklärte jedoch ausdrücklich, „in diesem Fall zu einem anderen Schluss“ gekommen zu sein.
Konkrete Konsequenzen für Scapino
Das Gericht ordnete an, dass Scapino den Verkauf der rechtsverletzenden Produkte sofort einstellen muss – andernfalls droht eine Strafe von bis zu 100.000 Euro. Zudem hat der Händler seine Verkaufszahlen ab August 2024 offenzulegen und Rechtskosten in Höhe von mehr als 50.000 Euro zu tragen. Die Klagen in Bezug auf die Modelle Boston und Gizeh wurden zurückgewiesen, Birkenstock zeigte sich jedoch zuversichtlich, dass in möglichen Berufungsverfahren auch diese Designs geschützt werden könnten.
Europäische Strategie von Birkenstock
Birkenstock verfolgt seit Jahren einen europäischen Ansatz, um die eigenen Urheberrechte geltend zu machen. Das Utrechter Urteil reiht sich ein in eine Reihe europäischer Entscheidungen, die Werke der angewandten Kunst und Mode schützen. So haben Gerichte in Paris und Mailand bereits Schuhe, Sandalen und andere Designprodukte urheberrechtlich anerkannt.








