Gericht lässt mutmaßliche Fälscherwerkstätten durchsuchen
Der deutsche Schuhhersteller Birkenstock lässt in Indien konsequent gegen Fälschungen vorgehen. Wie aus Branchenkreisen verlautet, inspizierten vom Gericht ernannte Rechtsvertreter in den vergangenen Wochen mehrere kleine Fabriken, um mutmaßlich gefälschte Birkenstock-Produkte sicherzustellen.
Hintergrund ist eine Klage, die Birkenstock im Mai beim High Court in Delhi eingereicht hat. Sie richtet sich gegen vier Schuhhändler, vier Produktionsstätten sowie zwei bislang unbekannte Personen. Laut der Beschwerde hatte eine interne Ermittlung des Unternehmens ergeben, dass in ländlichen Regionen rund um das Tourismuszentrum Agra Nachahmungen der beliebten Sandalen hergestellt, lokal verkauft und teilweise exportiert werden.
Am 26. Mai ordnete Richter Saurabh Banerjee an, zehn Rechtsanwälte als sogenannte „Commissioners“ mit der Durchsuchung der verdächtigen Fabriken zu betrauen. Die Inspektoren durften gefälschte Waren beschlagnahmen und versiegeln. In seinem Beschluss sprach Banerjee von „billigen Nachahmungen“ und warnte vor Täuschung der Verbraucher, da die Unterschiede zu Originalprodukten kaum erkennbar seien.
Die Inspektionen in Agra und Neu-Delhi sind inzwischen abgeschlossen, die Berichte wurden vertraulich beim Gericht eingereicht. Eine öffentliche Stellungnahme von Birkenstock oder dessen Anwaltskanzlei Lall & Sethi liegt bislang nicht vor. Die nächste Anhörung ist für den 6. Oktober angesetzt.