Rafting Goldstar gewinnt Patentstreit wegen Sohlendesign
Die italienische Schuhmarke Rafting Goldstar hat einen langjährigen Rechtstreit mit dem deutschen Schuhhersteller Birkenstock gewonnen. Der Bundesgerichtshof (BGH) wies am 2. Mai eine Rechtsbeschwerde von Birkenstock zurück (Az: I ZB 59/23). Das Gericht hielt die Revision für unbegründet, weil „die gerügten Verfahrensmängel nicht vorliegen“. Zudem wurde Birkenstock zur Zahlung der Kosten verurteilt. Das Gericht führte noch einmal aus, was das Patentgericht bereits in früheren Urteilen attestiert hatte: „Das Bundespatentgericht hat die Argumente des Inhabers der Marke Birkenstock geprüft und für ungeeignet gehalten, soweit es sie nicht anerkannt hat.“
In dem 2015 begonnenen Rechtstreit ging es um ein Sohlendesign. Birkenstock wollte beim Patentamt ein Geschmacksmuster eintragen lassen. Dies wurde jedoch zurückgewiesen, da bei der der Oberflächengestaltung „keine charakteristischen oder erheblich über der Norm oder Branchenüblichkeit liegenden Abweichungen zu entnehmen“ gewesen seien, urteilte das Patentgericht. Es handle sich „um eine Variation von sich schneidenden Querlinien, die im Anmeldezeitpunkt häufig bei anderen Sohlengestaltungen zu finden gewesen sei, und die insoweit nicht erheblich von dem Üblichen abweiche“.
Das Urteil sei „die endgültige Bestätigung der Integrität unserer Geschäftspraktiken und der Originalität und Identität unserer Marke“, kommentierte Margherita Montanari, CEO von Goldstar. „Alle Einsprüche von Birkenstock, das Sohlendesign als Marke einzutragen, wurden von allen beteiligten europäischen Gerichten abgelehnt. Wir haben nachgewiesen, dass es sich um eine Sohle handelt, die wir seit 40 Jahren auf völlig legitime Weise verwenden.“ Rafting Goldstar ist inzwischen Teil der Silver1-Gruppe unter der Führung von Elvio Silvagni.