Schuhhandelsverband fordert möglichst schnelles Ende des Shutdowns
Der BDSE hatte bereits Ende März einen Brandbrief an die Bundesregierung mit der dringenden Forderung nach einer Nachbesserung der verabschiedeten staatlichen Hilfen geschickt. In diesem Schreiben wurde – gemeinsam mit den Branchenverbänden BTE und BLE – die spezielle Betroffenheit des Schuh-, Mode- und Lederwareneinzelhandels eindringlich dargelegt. Zwischenzeitlich wurde zumindest die Staatshaftung bei KfW-Darlehen auf 100 Prozent erhöht, sicher auch ein maßgebliches Verdienst der intensiven Lobbyarbeit der Einzelhandelsorganisation. Damit entfällt die übliche kritische Risikoprüfung durch die Hausbanken, welche sich bisher als Nadelöhr für rasche Zusagen von Notkrediten in der Corona-Krise erwiesen hatte.
Da der Schuheinzelhandel mit seinen saisonalen Sortimenten, großen Vororderanteilen und hohen Warenbeständen unter der aktuellen Geschäftsschließung wirtschaftlich besonders leidet, fordert der BDSE nun ein möglichst schnelles Ende des Shutdowns.
„Die zeitige Wiedereröffnung muss aber für alle innerstädtischen Non-Food-Geschäfte gelten, da insbesondere Schuh- und Modehäuser auf eine ausreichende Kundenfrequenz in den Einkaufslagen angewiesen sind“, so Prof. Dr. Siegfried Jacobs, Geschäftsführer des BDSE. Notwendig sei ein geordneter Weg aus der Phase des staatlich verhängten Ladenöffnungsverbots. Aktuell arbeiten die Einzelhandelsverbände, darunter auch BDSE und BTE, unter Federführung des HDE an einem entsprechenden Papier, das den politischen Entscheidungsträgern in Kürze als Vorschlags- und Forderungskatalog präsentiert werden soll.
Es geht in diesem Zusammenhang nicht nur darum, die Politik von der Dringlichkeit einer baldigen Wiedereröffnung der Geschäfte zu überzeugen. Vielmehr geht es insbesondere auch um die Bedingungen, unter denen die Öffnungsphase vollzogen werden soll. Sowohl handelsseitig, wie die Beachtung von Hygienevorschriften, als auch über begleitende Maßnahmen von Bund, Ländern und Kommunen. „Wie der BDSE es bereits in seinem Brandbrief an die Bundesregierung unlängst formuliert hat, spielen dabei auch Fragen der Teil-Liberalisierung des Ladenöffnungsrechts eine Rolle. Wichtig ist insbesondere eine zeitlich befristete Öffnung der Schuhgeschäfte an Sonntagen, um noch in diesem Jahr zumindest einige der bereits verlorenen Umsätze wieder reinholen und den dringend notwendigen Abverkauf der Warenbestände forcieren zu können“, so Jacobs.
Aber auch gezielte öffentliche Maßnahmen zur Stützung insbesondere des innerstädtischen Fachhandels müssten das Ende des Shutdowns begleiten. Zu denken sei dabei u.a. an eine Erleichterung der Erreichbarkeit der Innenstädte über entsprechende verkehrstechnische Regelungen, z.B. über eine Lockerung oder Aufhebung geltender Zufahrtsbeschränkungen für den PKW-Verkehr. Diese Maßnahmen dienten der notwendigen Wiederbelebung und Attraktivitätserhöhung der Innenstädte. „Schließlich sorgen die zahlreichen Fachgeschäfte, neben der Gastronomie und kulturellen Einrichtungen, für vitale Innenstädte und eine Vielzahl an sozialen Kontakten. Sie haben deshalb eine hohe systemische Relevanz für das gesellschaftliche Leben in Deutschland“, folgert der BDSE.