Verbundgruppe fordert KfW-Schnellkredit auch für kleine Unternehmen
Die ANWR Group eG begrüßt den Beschluss des Koalitionsausschusses zu weiteren Lockerungen für Unternehmen, die in der Corona-Krise durch Überschuldung von der Insolvenz bedroht sind. Die Corona-bedingten KfW-Sonderprogramme und die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht laufen nun beide bis zum Jahresende 2020. Der Zugang des KfW-Schnellkredites auch für Unternehmen mit weniger als elf Mitarbeitern und die Einleitung eines Programms zur Rekapitalisierung des Mittelstands sollten nun die nächsten Schritte sein, fordert die Mainhausener Verbundgruppe.
Vorstandssprecher Frank Schuffelen begrüßt den Beschluss des Koalitionsausschusses, die Insolvenzantragspflicht für Unternehmen, die durch die Corona-Krise in die Überschuldung geraten sind, bis zum 31. Dezember 2020 auszusetzen. „Damit haben die Corona-bedingten KfW-Sonderprogramme und die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht die gleiche zeitliche Befristung bis Ende 2020. Nun sollten weitere Maßnahmen entwickelt und eingeleitet werden. Dazu zählt die Öffnung des KfW-Schnellkredites für die vielen mittelständischen Unternehmen mit weniger als elf Mitarbeitern. Über die 100-prozentige Haftungsübernahme durch die staatliche KfW Bank wird der Zugang zu den Finanzierungsmitteln für diese Unternehmen erheblich erleichtert. Dieses kann massenhafte Pleiten verhindern und Arbeitsplätze sichern“, so Schuffelen.
Von den 3,5 Millionen kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU) in Deutschland haben 3,1 Millionen Unternehmen weniger als zehn Mitarbeiter. Die Kapitalbindung ist bei den Handelsunternehmen im Schuh- und Sportbereich so hoch, dass sie ihr Umlaufvermögen über die bisher gewährten Zuschüsse des Bundes nicht finanzieren können. „Dafür braucht es jetzt schnelle und einfache Zugänge zu KfW-Kreditprogrammen. Der KfW-Schnellkredit ist in einer modifizierten Form genau das richtige Mittel, um die Liquidität schnellstmöglich zu sichern“, ist sich der Finanzexperte sicher.
Parallel dazu sollte kurzfristig ein Programm zur Rekapitalisierung des Mittelstands entwickelt werden. Der bestehende Wirtschaftsstabilisierungsfonds richtet sich nur an Unternehmen oberhalb der KMU-Kriterien. Nach Ansicht Schuffelens müssten gerade diese Programme während der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht ausgerollt werden, damit sie einer drohenden Überschuldung entgegenwirken.