Geldstrafe und Werbeaussetzung wegen unzureichender Materialangaben
Die türkische Werbeaufsichtsbehörde hat eine Geldstrafe von umgerechnet rund 14.400 Euro gegen den deutschen Sportartikelhersteller Adidas verhängt. Grund dafür ist die fehlende Kennzeichnung von Schweinsleder bei einem Schuhmodell. Konkret geht es um den beliebten Sneaker „Samba OG“, bei dem auf der türkischen Website lediglich „echtes Leder“ als Material angegeben wurde, ohne zu präzisieren, dass es sich um Schweinsleder handelt.
Die Behörde betonte, dass Produkte, die das religiöse Empfinden der Mehrheit der Gesellschaft berühren könnten, klar gekennzeichnet werden müssen. Bereits 2020 hatte eine Religionsbehörde in der Türkei entschieden, dass Kleidung oder Schuhe aus Schweinsleder „nicht zulässig“ seien. Dies begründet sich darauf, dass Schweinsleder auch durch Gerbung nicht als rein angesehen wird.
Adidas hat inzwischen auf die Kritik reagiert und die Materialangaben auf seiner türkischen Website aktualisiert. Eine offizielle Stellungnahme zu der verhängten Strafe gab das Unternehmen jedoch nicht ab.
Neben der Geldstrafe wurde zudem die betroffene Werbung ausgesetzt. Die Behörde hatte Adidas zuvor um eine Stellungnahme gebeten, erhielt jedoch keine Reaktion seitens des Unternehmens. Dies führte letztendlich zur Verhängung der Strafe.
Der Vorfall sorgt für Diskussionen über die Transparenz von Produktinformationen und die Berücksichtigung religiöser Empfindlichkeiten im internationalen Geschäft. Adidas steht nun in der Kritik, sich nicht frühzeitig an lokale Vorgaben gehalten zu haben. Ob dies Auswirkungen auf die Verkaufszahlen des Unternehmens in der Türkei haben wird, bleibt abzuwarten.